Warum dauert es so lange zwischen DC-Montage und der Inbetriebnahme Ihrer Solaranlage?
Die Installation einer Solaranlage auf Ihrem Dach ist ein aufregender Schritt in Richtung sauberer, erneuerbarer Energie. Sie haben wahrscheinlich viel Zeit und Aufwand in die Planung und Auswahl der richtigen Anlage investiert. Doch eines der häufigsten Anliegen von Solaranlagenbesitzern ist die Wartezeit zwischen der DC-Montage, also der Installation der Anlage auf dem Dach, und der eigentlichen Inbetriebnahme. Warum dauert es oft so lange? In diesem Beitrag werden wir diese Frage klären und Ihnen eine klare Erklärung bieten.
Um die Gründe hinter der Wartezeit besser zu verstehen, schauen wir uns das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an, genauer gesagt den Paragraphen 21c.
Die rechtliche Grundlage – Paragraph 21c des EEG
Paragraph 21c des EEG legt fest, dass Anlagenbetreiber verpflichtet sind, dem Netzbetreiber vor Beginn des vorangegangenen Kalendermonats mitzuteilen, wenn sie Strom in das Netz einspeisen und verkaufen möchten. Dies gilt auch, wenn sie nach Paragraph 21b Absatz 1 Satz 1 die Veräußerungsform ändern möchten. Doch was bedeutet das in der Praxis?
Ein Beispiel zur Verdeutlichung
Lassen Sie uns dies anhand eines Beispiels näher erläutern. Angenommen, Ihre Solaranlage wurde am 1. Januar auf Ihrem Dach installiert. Als aufmerksamer Kunde haben Sie sofort Ihre erste Rechnung beglichen, und die Elektriker stehen bereit, um die Anlage in Betrieb zu nehmen. Hier kommt jedoch der Paragraph 21c ins Spiel.
Gemäß diesem Gesetz dürfen wir die Anlage nicht sofort in Betrieb nehmen, sondern erst am 1. März. Warum? Der Grund ist einfach: Um den Netzbetreiber zu informieren und ihm die Gelegenheit zu geben, sich auf die Einspeisung Ihres Solarstroms vorzubereiten. Im Februar müssen wir also geduldig abwarten, bevor die Anlage tatsächlich in Betrieb geht.
Die Strafe für vorzeitige Inbetriebnahme
Sie fragen sich vielleicht, warum dies so wichtig ist. Nun, es gibt eine klare Strafe für die vorzeitige Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Wenn Sie die Anlage bereits im Januar oder Februar in Betrieb nehmen und überschüssigen Strom in das Netz einspeisen, kann dies zu einer Geldstrafe führen. Die Strafe beläuft sich auf 10 € pro Kilowatt Peak auf Ihrem Dach pro Kalendermonat. Das kann sich schnell summieren und zu unnötigen Kosten führen.
Unsere Bemühungen, die Wartezeit zu minimieren
Wir verstehen, dass diese Wartezeit frustrierend sein kann, insbesondere wenn Ihre Solaranlage einsatzbereit ist. Daher sind wir bestrebt, die Inbetriebnahme so zu terminieren, dass Sie keine zusätzlichen Kosten tragen müssen. Unsere Experten arbeiten eng mit Ihnen und dem Netzbetreiber zusammen, um den besten Zeitpunkt für die Inbetriebnahme zu finden.
Fragen oder Bedenken? Wir sind für Sie da!
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder Bedenken bezüglich der Inbetriebnahme Ihrer Solaranlage haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei jedem Schritt auf dem Weg zur Nutzung Ihrer sauberen Solarenergie zu unterstützen.