[Febesol Magazin]

Einspeisevergütung 2024

Darum geht's in Kürze:
Die Einspeisevergütung 2024 bietet neue Möglichkeiten, mit Solarstrom zu sparen und nachhaltigen Profit zu erzielen.
Inhaltsverzeichnis: Einspeisevergütung 2024
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    Einleitung: Einspeisevergütung 2024

    Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Element der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Für Besitzer von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bedeutet sie eine garantierte Vergütung für den eingespeisten Strom über einen festgelegten Zeitraum. Im Jahr 2024 gibt es einige wichtige Änderungen und Neuerungen, die PV-Anlagenbesitzer kennen sollten. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Einspeisevergütung 2024 und beleuchtet die wichtigsten Aspekte für potenzielle Investoren und aktuelle Anlagenbetreiber.

    Was ist die Einspeisevergütung?

    Die Einspeisevergütung ist ein finanzieller Anreiz, der Anlagenbetreibern gezahlt wird, wenn sie Strom aus erneuerbaren Quellen, insbesondere Photovoltaikanlagen, in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert und dient dazu, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die Energiewende voranzutreiben.

    Die Einführung der Einspeisevergütung hat dazu beigetragen, den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland erheblich zu beschleunigen. Sie garantiert Anlagenbetreibern über einen Zeitraum von 20 Jahren feste Einnahmen, was die Investitionssicherheit erhöht.

    Es gibt zwei Hauptarten der Einspeisung:

    • Teileinspeisung: Ein Teil des erzeugten Stroms wird selbst verbraucht und der Rest ins Netz eingespeist. Dies kann die Stromkosten reduzieren und zusätzliche Einnahmen generieren.
    • Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist. Diese Option ist besonders attraktiv für größere Anlagen oder Anlagenbetreiber ohne eigenen Stromverbrauch vor Ort.

    Durch diese Mechanismen wird nicht nur die Stromversorgung diversifiziert, sondern auch ein stabiler und verlässlicher Rahmen für Investoren geschaffen.

    Wussten Sie schon? Die Einspeisevergütung hat in den letzten Jahren dazu beigetragen, dass die Installation von PV-Anlagen in Deutschland rapide zugenommen hat, was einen bedeutenden Beitrag zur Reduktion der CO₂-Emissionen leistet.

    Aktuelle Vergütungssätze 2024

    Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen im Jahr 2024 wird nach Anlagengröße und Art der Einspeisung differenziert. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuellen Vergütungssätze:

    Anlagengröße

    Teileinspeisung (ct/kWh)

    Volleinspeisung (ct/kWh)

    0-10 kWp

    8,2

    13,0

    10-40 kWp

    7,5

    12,5

    40-100 kWp

    6,8

    11,8

    >100 kWp

    6,0

    11,0

    Die Unterschiede zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung sind signifikant. Bei der Teileinspeisung wird ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht, was durch die Einsparung von Stromkosten zusätzlich zur Vergütung attraktiv ist. Die Volleinspeisung hingegen bietet höhere Vergütungssätze pro eingespeister Kilowattstunde, was besonders für größere Anlagenbetreiber interessant ist, die den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen.

    Eine wichtige Änderung für 2024 ist die geplante Reduktion der Vergütungssätze ab dem 1. August 2024. Diese Degression reflektiert die sinkenden Kosten für PV-Anlagen und die zunehmende Marktreife der Technologie. Für Anlagenbetreiber bedeutet dies, dass sie von den aktuellen, höheren Vergütungssätzen profitieren sollten, indem sie ihre Anlagen frühzeitig in Betrieb nehmen.

    Die Anpassung der Vergütungssätze zielt darauf ab, die Marktintegration von Solarstrom zu fördern und gleichzeitig die finanzielle Attraktivität der Investitionen in erneuerbare Energien zu erhalten. Für potenzielle Investoren und bestehende Anlagenbetreiber ist es daher entscheidend, die Entwicklungen und geplanten Änderungen genau zu verfolgen, um die bestmögliche Rendite zu erzielen.

    Person sitzt an einem runden Tisch und nutzt ein Tablet, um sich über die Einspeisevergütung 2024 zu informieren

    Einspeisevergütung ab August 2024 und 2025

    Ab August 2024 und Februar 2025 ändern sich die Vergütungssätze für die Einspeisung von Solarstrom. Hier sind die geplanten Sätze:

    Ab August 2024

    Leistung der PV-Anlage

    Teileinspeisung (ct/kWh)

    Volleinspeisung (ct/kWh)

    bis 10 kWp

    8,04

    12,74

    bis 40 kWp

    6,96

    10,68

    bis 100 kWp

    5,68

    10,68

    Ab Februar 2025

    Leistung der PV-Anlage

    Teileinspeisung (ct/kWh)

    Volleinspeisung (ct/kWh)

    bis 10 kWp

    7,96

    12,61

    bis 40 kWp

    6,89

    10,57

    bis 100 kWp

    5,62

    10,57

    Diese Tabellen zeigen die geplanten Vergütungssätze für Teileinspeisung und Volleinspeisung ab August 2024 und Februar 2025. Die Degression der Sätze reflektiert die laufende Anpassung an die Marktentwicklung und die sinkenden Kosten für Photovoltaikanlagen. Für weitere Informationen und genaue Details können Sie die offiziellen Seiten der Bundesnetzagentur und anderer relevanter Institutionen konsultieren.

    Zwei Männer schütteln sich die Hände und lächeln vor Solarmodulen dank toller Einspeisevergütung 2024.

    Entwicklung der Einspeisevergütung

    Die Einspeisevergütung hat sich seit ihrer Einführung kontinuierlich entwickelt. Seit 2019 hat es mehrere Anpassungen gegeben, die sowohl auf gesetzliche Änderungen als auch auf die Marktentwicklung zurückzuführen sind.

    Historische Entwicklung seit 2019

    Seit 2019 wurden die Vergütungssätze regelmäßig angepasst, um den Marktbedingungen gerecht zu werden und die Kostenreduktionen bei der Photovoltaik-Technologie zu reflektieren. Hier sind einige wichtige Meilensteine:

    Jahr

    0-10 kWp (ct/kWh)

    10-40 kWp (ct/kWh)

    40-100 kWp (ct/kWh)

    >100 kWp (ct/kWh)

    2019

    11,47

    10,55

    8,42

    6,91

    2020

    9,87

    9,11

    7,83

    6,79

    2021

    8,64

    8,26

    6,92

    5,75

    2022

    8,20

    7,10

    5,80

    5,19

    2023

    8,2

    7,1

    5,8

    5,19

    2024

    8,2

    7,5

    6,8

    6,0

    Diese Tabelle zeigt die Vergütungssätze für Teileinspeisung. Es ist zu erkennen, dass die Vergütungssätze über die Jahre kontinuierlich gesunken sind, was auf die verbesserten Produktionsbedingungen und gesunkenen Kosten für PV-Anlagen zurückzuführen ist.

    Auswirkungen der EEG-Novellen

    Die Novellen des EEG 2023 und 2024 haben wesentliche Änderungen mit sich gebracht. Besonders das EEG 2023 hat die Unterscheidung zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung stärker hervorgehoben und spezifische Vergütungssätze für beide Einspeisungsarten eingeführt. Das EEG 2024 setzt diese Entwicklungen fort und passt die Vergütungssätze halbjährlich an, um die Marktbedingungen und technologischen Fortschritte besser zu reflektieren.

    Vergleich der Vergütungssätze über die Jahre

    Der Vergleich der Vergütungssätze zeigt, dass die Einspeisevergütung ein flexibles Instrument ist, das auf Marktentwicklungen und technologische Fortschritte reagiert. Trotz der Degression bleiben die Vergütungssätze ein wichtiger Anreiz für die Installation neuer PV-Anlagen, da sie stabile Einnahmen über einen Zeitraum von 20 Jahren garantieren. Dies macht die Investition in Photovoltaik weiterhin attraktiv, insbesondere in Kombination mit Eigenverbrauchslösungen und anderen Fördermodellen.

    Für weitere detaillierte Informationen können Sie die Bundesnetzagentur und den Solarenergie-Förderverein Deutschland besuchen​

    Nahaufnahme von Sonnenkollektoren auf einem Dach mit einem klaren blauen Himmel im Hintergrund.

    Berechnung der Einspeisevergütung

    Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der erzeugten Strommenge (kWh) mit dem entsprechenden Vergütungssatz (ct/kWh). Ein Beispiel:

    • Eine 10 kWp-Anlage erzeugt jährlich etwa 10.000 kWh.
    • Bei einem Vergütungssatz von 13 ct/kWh (Volleinspeisung) ergibt dies eine jährliche Vergütung von 1.300 Euro.

    Beispielrechnungen für verschiedene Anlagengrößen und Einspeiseoptionen

    1. Kleine Anlage (bis 10 kWp):
      • Teileinspeisung: 5.000 kWh x 8,2 ct/kWh = 410 Euro
      • Volleinspeisung: 10.000 kWh x 13 ct/kWh = 1.300 Euro
    2. Mittlere Anlage (10-40 kWp):
      • Teileinspeisung: 20.000 kWh x 7,5 ct/kWh = 1.500 Euro
      • Volleinspeisung: 30.000 kWh x 12,5 ct/kWh = 3.750 Euro
    3. Große Anlage (40-100 kWp):
      • Teileinspeisung: 50.000 kWh x 6,8 ct/kWh = 3.400 Euro
      • Volleinspeisung: 80.000 kWh x 11,8 ct/kWh = 9.440 Euro

    Einflussfaktoren auf die Höhe der Vergütung

    Mehrere Faktoren beeinflussen die Höhe der Einspeisevergütung:

    • Anlagengröße: Kleinere Anlagen erhalten höhere Vergütungssätze pro kWh als größere Anlagen.
    • Einspeiseoption: Volleinspeisung bietet höhere Vergütungssätze als Teileinspeisung.
    • Standort der Anlage: Der Ertrag der PV-Anlage kann je nach geografischer Lage und Sonneneinstrahlung variieren.
    • Technische Ausführung: Die Qualität der Komponenten und die Effizienz der Anlage beeinflussen die Gesamtleistung und somit die Vergütung.

    Die Einspeisevergütung stellt sicher, dass Betreiber von PV-Anlagen eine verlässliche Einkommensquelle haben, die durch gesetzliche Regelungen über zwei Jahrzehnte gesichert ist. Dies fördert nicht nur den Ausbau erneuerbarer Energien, sondern trägt auch maßgeblich zur Energiewende bei, indem es Investitionen in nachhaltige Energiequellen unterstützt.

    Interessant! Mit dem Energieoptimierer PETER können PV-Anlagenbetreiber automatisch ermitteln, wann es sich am meisten lohnt, Strom selbst zu nutzen oder ins Netz einzuspeisen, um maximale Ersparnisse und Einnahmen zu erzielen.

    Vorteile der Einspeisevergütung

    Die Einspeisevergütung bietet mehrere signifikante Vorteile für Betreiber von Photovoltaikanlagen:

    • Feste Einnahmen über 20 Jahre: Die garantierte Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren schafft eine verlässliche und kalkulierbare Einkommensquelle, die finanziellen Risiken reduziert.
    • Beitrag zur Energiewende: Durch die Einspeisung von Solarstrom ins Netz leisten Anlagenbetreiber einen aktiven Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen und zur Förderung erneuerbarer Energien.
    • Finanzielle Attraktivität im Vergleich zum Eigenverbrauch: Während der Eigenverbrauch von Solarstrom Kosteneinsparungen bringt, bietet die Einspeisevergütung oft höhere Renditen, besonders bei großen Anlagen oder Standorten mit hoher Sonneneinstrahlung.
    • Unterstützung durch staatliche Förderungen: Die Einspeisevergütung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterstützt, was den wirtschaftlichen Rahmen für Investitionen in Photovoltaikanlagen stärkt.
    • Stabile Investitionssicherheit: Die garantierten Vergütungssätze über einen langen Zeitraum bieten eine hohe Planungssicherheit für Investoren und tragen zur langfristigen Stabilität von PV-Projekten bei.

    Diese Vorteile machen die Einspeisevergütung zu einer attraktiven Option für alle, die in erneuerbare Energien investieren und gleichzeitig von finanziellen Anreizen profitieren möchten.

    Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung

    Der Vergleich zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung ist für PV-Anlagenbetreiber von zentraler Bedeutung, da beide Modelle unterschiedliche wirtschaftliche Vorteile bieten.

    Wirtschaftliche Vorteile des Eigenverbrauchs

    Beim Eigenverbrauch wird der erzeugte Solarstrom direkt im eigenen Haushalt oder Betrieb genutzt. Dies führt zu einer Reduzierung der Stromkosten, da weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden muss. Gerade bei steigenden Strompreisen kann der Eigenverbrauch besonders attraktiv sein. Außerdem profitieren Betreiber von Eigenverbrauchsanlagen oft von zusätzlichen staatlichen Förderungen und Steuervergünstigungen.

    Vergleich der Einspeisevergütung mit Einsparungen durch Eigenverbrauch

    Die Volleinspeisung bietet hingegen höhere Vergütungssätze pro kWh, was insbesondere für größere Anlagen mit hoher Stromproduktion attraktiv ist. Durch die Einspeisung des gesamten erzeugten Stroms ins Netz erhalten Betreiber feste Einnahmen, die über 20 Jahre garantiert sind. Allerdings entgehen ihnen die Einsparungen, die durch den Eigenverbrauch erzielt werden könnten.

    Interessant! Die Lebensdauer von PV-Anlagen beträgt in der Regel 25 bis 30 Jahre. Dadurch können sie auch nach Ablauf der Einspeisevergütung zuverlässig Strom liefern und weiterhin wirtschaftlich genutzt werden.

    Tipps zur Optimierung der Eigenverbrauchsquote

    Um die Eigenverbrauchsquote zu optimieren, können Betreiber folgende Maßnahmen ergreifen:

    • Installation eines Batteriespeichers: Ein Batteriespeicher ermöglicht es, überschüssigen Solarstrom zu speichern und bei Bedarf zu nutzen, was die Eigenverbrauchsquote erheblich erhöhen kann.
    • Nutzung intelligenter Energiemanagementsysteme: Solche Systeme helfen, den Stromverbrauch im Haushalt oder Betrieb optimal zu steuern und den Eigenverbrauch zu maximieren.
    • Anpassung des Stromverbrauchs an die Erzeugung: Durch die gezielte Nutzung von Haushaltsgeräten und Maschinen während der Sonnenstunden kann der Eigenverbrauch gesteigert werden.

    Die Wahl zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung hängt von den individuellen Gegebenheiten und Zielen der Anlagenbetreiber ab. Beide Modelle bieten attraktive finanzielle Vorteile, die jedoch je nach Situation unterschiedlich stark zum Tragen kommen können.

    Alternative Modelle zur Einspeisevergütung

    Neben der klassischen Einspeisevergütung gibt es weitere Modelle, die für Betreiber von Photovoltaikanlagen wirtschaftlich attraktiv sein können. Zwei der wichtigsten Alternativen sind die Direktvermarktung und das Marktprämienmodell.

    Direktvermarktung

    Bei der Direktvermarktung verkaufen Anlagenbetreiber ihren Solarstrom direkt an der Strombörse oder an große Abnehmer, anstatt ihn zum festen Vergütungssatz ins öffentliche Netz einzuspeisen. Diese Methode kann höhere Einnahmen erzielen, da die Strompreise an der Börse oftmals höher sind als die festgelegte Einspeisevergütung. Allerdings erfordert die Direktvermarktung eine gute Marktkenntnis und eine aktive Beteiligung am Stromhandel, was zusätzlichen Aufwand bedeutet.

    Marktprämienmodell

    Das Marktprämienmodell kombiniert die Direktvermarktung mit einer staatlichen Prämie. Betreiber erhalten zusätzlich zu den Marktpreisen eine gleitende Marktprämie, die Schwankungen der Börsenstrompreise ausgleicht und somit stabile Einnahmen sicherstellt. Dieses Modell bietet eine Mischung aus Flexibilität und Sicherheit, da es die Vorteile der Direktvermarktung nutzt und gleichzeitig vor Preisschwankungen schützt.

    Ein Mann zeigt, während er unter einem hellen Himmel Solarmodule auf einem Dach installiert dank Einspeisevergütung 2024.

    Vor- und Nachteile der alternativen Modelle

    • Vorteile:
      • Potenziell höhere Einnahmen als bei der klassischen Einspeisevergütung
      • Möglichkeit, von Marktpreissteigerungen zu profitieren
      • Staatliche Prämien sorgen für zusätzliche Stabilität
    • Nachteile:
      • Höherer administrativer Aufwand und komplexere Abrechnung
      • Erfordert Marktkenntnis und aktives Management

    Vergleich der Wirtschaftlichkeit

    Die Wirtschaftlichkeit dieser Modelle hängt stark von den aktuellen Marktbedingungen und der individuellen Anlagesituation ab. Betreiber sollten die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen und ihre Entscheidung auf fundierte Informationen stützen.

    Durch die Erkundung alternativer Vergütungsmodelle können Anlagenbetreiber möglicherweise höhere Renditen erzielen und gleichzeitig zur Flexibilität und Stabilität des Strommarktes beitragen.

    Anmeldung und Genehmigung einer PV-Anlage

    Die Anmeldung und Genehmigung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ist ein wesentlicher Schritt, um die Einspeisevergütung zu erhalten.

    Gut zu wissen! Die rechtzeitige Anmeldung Ihrer PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist entscheidend, um die Einspeisevergütung ohne Verzögerungen zu erhalten.

    Der Prozess umfasst mehrere wichtige Schritte:

    Schritte zur Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

    1. Registrierung im Marktstammdatenregister: Jeder Anlagenbetreiber muss seine PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Dies ist verpflichtend und dient der Erfassung aller Anlagen in Deutschland.
    2. Einreichung erforderlicher Dokumente: Zu den benötigten Unterlagen gehören unter anderem technische Daten der Anlage, Standortinformationen und Nachweise zur Netzverträglichkeit. Diese Dokumente müssen korrekt und vollständig eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
    3. Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber: Der örtliche Netzbetreiber muss über die geplante Inbetriebnahme informiert werden. Er prüft die Netzanschlussfähigkeit und stellt die erforderlichen technischen Voraussetzungen bereit.

    Wichtige Fristen und Dokumente

    • Fristen einhalten: Es ist wichtig, die festgelegten Fristen zu beachten. Die Anmeldung muss vor der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Versäumte Fristen können zu finanziellen Nachteilen führen.
    • Notwendige Unterlagen: Dazu gehören unter anderem der Inbetriebnahmeprotokoll, technische Beschreibungen der Anlage und der Nachweis über die Anmeldung im Marktstammdatenregister.

    Tipps zur erfolgreichen Anmeldung

    • Sorgfältige Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt sind.
    • Frühzeitige Kontaktaufnahme: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Netzbetreiber und den relevanten Behörden auf, um den Anmeldeprozess reibungslos zu gestalten.
    • Professionelle Unterstützung: Nutzen Sie die Expertise von Fachleuten oder Dienstleistern, die auf die Anmeldung und Genehmigung von PV-Anlagen spezialisiert sind, um Fehler zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen.

    Durch eine sorgfältige Planung und Durchführung des Anmelde- und Genehmigungsprozesses stellen Sie sicher, dass Ihre PV-Anlage schnell und effizient in Betrieb genommen werden kann und Sie die Einspeisevergütung ohne Verzögerungen erhalten.

    Häufig gestellte Fragen zur einspeisevergütung 2024

    Jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage), der den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeist, hat grundsätzlich Anspruch auf die Einspeisevergütung. Dabei müssen die Anlage und der Betreiber bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Anmeldung im Marktstammdatenregister: Die PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert sein.
    • Technische Anforderungen: Die Anlage muss den technischen Mindestanforderungen entsprechen und mit geeigneten Zählern ausgestattet sein, die die eingespeiste Strommenge erfassen.
    • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Die Einspeisevergütung wird nur gewährt, wenn alle relevanten gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), eingehalten werden.

    Die Einspeisevergütung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage gezahlt. Hinzu kommt der verbleibende Zeitraum des Inbetriebnahmejahres, wodurch sich die Gesamtdauer der Vergütung auf maximal 21 Jahre erstrecken kann. Diese langfristige Vergütung garantiert stabile und planbare Einnahmen für Anlagenbetreiber und macht die Investition in eine PV-Anlage attraktiv und sicher.

    Nach Ablauf der 20-jährigen Vergütungsperiode endet der Anspruch auf die Einspeisevergütung. Die Betreiber haben dann folgende Optionen:

    • Weiterbetrieb der Anlage: Der erzeugte Strom kann weiterhin ins Netz eingespeist werden, jedoch zu den aktuellen Marktpreisen, die meist niedriger sind als die ursprüngliche Einspeisevergütung.
    • Eigenverbrauch: Betreiber können den erzeugten Strom verstärkt für den Eigenverbrauch nutzen, um ihre Stromkosten zu senken.
    • Direktvermarktung: Der Strom kann direkt an Abnehmer verkauft oder über den Strommarkt vermarktet werden, was jedoch einen höheren administrativen Aufwand und Marktkenntnis erfordert.

    Ja, auch kleinere Anlagen, wie Balkonkraftwerke, können eine Einspeisevergütung erhalten, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen umfassen:

    • Leistung: Balkonkraftwerke müssen eine Leistung von bis zu 600 Watt haben.
    • Anmeldung: Auch diese Anlagen müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
    • Einspeisung: Der erzeugte Strom muss ins öffentliche Netz eingespeist werden. Da Balkonkraftwerke typischerweise für den Eigenverbrauch konzipiert sind, wird der überschüssige Strom ins Netz eingespeist und kann vergütet werden.

    Die Anlagengröße hat einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Einspeisevergütung. Kleinere Anlagen erhalten höhere Vergütungssätze pro eingespeister Kilowattstunde als größere Anlagen. Dies liegt daran, dass kleinere Anlagen tendenziell höhere spezifische Kosten haben und durch die höheren Vergütungssätze besser gefördert werden sollen. Hier sind die Vergütungssätze für verschiedene Anlagengrößen:

    • Bis 10 kWp: Höchste Vergütungssätze, da diese Anlagen am häufigsten bei Privathaushalten zum Einsatz kommen.
    • 10-40 kWp: Mittlere Vergütungssätze, geeignet für größere private und kleine gewerbliche Anwendungen.
    • 40-100 kWp: Niedrigere Vergütungssätze, typischerweise für größere gewerbliche Anlagen.
    • >100 kWp: Geringste Vergütungssätze, da diese Anlagen am wirtschaftlichsten betrieben werden können und oft in industriellen Anwendungen zum Einsatz kommen.

    Diese Struktur stellt sicher, dass alle Anlagengrößen angemessen gefördert werden und die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikprojekten unabhängig von ihrer Größe gewährleistet ist.

    Ein Mann im schwarzen Hemd zeigt im Rahmen des KFW-Förderprogramms mit dem Finger vor einem Greenscreen.

    Ihr Redakteur: Ray von FEBESOL Solartechnik

    Fazit: Einspeisevergütung 2024

    Die Einspeisevergütung bleibt auch 2024 ein attraktiver Anreiz für die Investition in Photovoltaikanlagen. Mit festen Einnahmen und der Unterstützung der Energiewende ist sie eine lohnende Option. Für detaillierte Informationen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen bei FEBESOL gerne zur Verfügung. FEBESOL bietet sämtliche Solarleistungen aus einer Hand. Unsere Experten mit langjähriger Erfahrung in der Photovoltaik stehen für Qualität und Exzellenz. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Solarlösung zu realisieren!

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    St. Leon-Rot

    Opelstraße 9 & 19,
    Lanzstraße 13
    Seit August 2009

    In der Opelstraße 19 ist der offizielle Firmensitz unseres Unternehmens, eine Lagerhalle. Hierauf sind wir besonders stolz. Von hier startet morgens der Großteil unserer Monteuere im Minutentakt zu unseren Kunden. In der Lanzstraße 13 ist unser Hauptbüro und die zentrale Anlaufstelle für unsere Kunden.

    Außenansicht der Febesol-Zentrale mit Haupteingang mit grüner Beschilderung, Schaufenstern, einem Sitzbereich mit Tisch und Bänken sowie einem gepflasterten Parkplatz davor.
    Betriebsstätte
    Haßmersheim

    Theodor-Heuss-Straße 64,
    74855 Haßmersheim
    März 2024

    Von unserem Standort Haßmersheim betreuen wir nicht nur den Neckar-Odenwald-Kreis, sondern auch die angrenzenden Gemeinden und Landkreise. Dort ist nicht nur ein Showroom mit unserer Produktpalette eingerichtet, Sie haben auch die Möglichkeit, sich persönlich durch einen Experten beraten zu lassen.

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    Betriebsstätte
    Mutterstadt (Pfalz)

    Im Vorderkehr 21
    67112 Mutterstadt
    August 2023

    Aus unserem Standort in Mutterstadt betreuen wir Kunden sowohl aus der Pfalz bis hin zur Kurpfalz. Neben einer kleinen Ausstellung mit den wichtigsten PV-Modulen befindet sich am Firmensitz in Mutterstadt ebenfalls ein großes Lager für die Lieferung von Solaranlagen und Batteriespeichern in die Pfalz.

    Ein modernes, graues Industriegebäude mit großen Fenstern und einem Garagentor. Auf dem Parkplatz steht ein schwarzes Auto mit grünen Details. Der Außenbereich umfasst eine gepflasterte Auffahrt und einen Zaun. Ein klarer, sonniger Tag.
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    Besigheim

    Max-Eyth-Str. 5
    74354 Besigheim
    September 2024

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    Schauen Sie hinter die Kulissen

    Bekannt aus Kabel 1 „Achtung Kontrolle!“

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