Lieferkettensorgfalt
Verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der Lieferkette geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir als Febesol, als Teil der thermondo Group, nach.
Hinweise auf mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen können im LkSG Meldekanal unserer Gruppe (thermondo Group) abgegeben werden. Informationen zum Anwendungsbereich sowie zum Ablauf des Beschwerdeverfahren können der Verfahrensordnung entnommen werden.
Den weiteren Sorgfaltspflichten des LkSG, wie ein angemessenes und wirksames Risikomanagement, kommt die Febesol GmbH als Teil der thermondo Group ebenfalls nach. Über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten nach dem LkSG werden wir gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle berichten.
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Die Thermondo Group und ihre Gesellschaften setzen alle Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zur Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten um und halten die Umsetzung nach. Ein wesentliches Kernelement dieser Sorgfaltspflichten ist die Einrichtung eines wirksamen Beschwerdeverfahrens, über das Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen abgegeben werden können.
Diese Verfahrensordnung informiert zum Anwendungsbereich sowie zum Ablauf des Beschwerdeverfahrens. Ziel ist es, ein transparentes und wirksames Beschwerdeverfahren zu etablieren, das als Frühwarnsystem dienen kann und Zugang zu angemessener Hilfe ermöglicht.
Was ist der Anwendungsbereich des Verfahrens bzw. für welche Art von Hinweise kann das Verfahren genutzt werden?
Das Verfahren ermöglicht es, Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken beziehungsweise Pflichtverletzungen einzureichen, die durch das wirtschaftliche Handeln der Thermondo Group und ihrer Gesellschaften im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette entstanden sind.
Über welchen Beschwerdekanal können Hinweise eingereicht werden?
Hinweise können über das elektronische Hinweissystem eingereicht werden. Die Nutzung ist in deutscher und englischer Sprache möglich. Das Einreichen von Hinweisen verursacht der hinweisgebenden Person keine Kosten. Hinweise können anonym eingereicht werden und werden vertraulich behandelt.
Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?
Das Beschwerdeverfahren umfasst die folgenden Schritte: a) Vorprüfung und Kategorisierung: Eingehende Meldungen werden auf Schlüssigkeit geprüft und kategorisiert; b) Interessenkonflikte vermeiden: Beteiligte Personen mit Interessenkonflikten werden ersetzt; c) Zuständigkeiten für Hinweise: Nachhaltigkeitsabteilung; d) Klärung des Sachverhalts: Erarbeitung einer Lösung, z.B. in Form von Abhilfemaßnahmen. Überprüfung und Abschluss sowie Wirksamkeitsprüfung.
Feedback an den Hinweisgeber erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen (Eingangsbestätigung) und drei Monaten (Klärung Sachverhalt).
Abschluss der Fallbearbeitung:
Beendigung ohne Maßnahmen: Der Hinweis wird geprüft; im Falle einer Ablehnung wird die hinweisgebende Person entsprechend informiert.
Maßnahmen bei Verstößen: Der Sachverhalt wird erörtert und eine mögliche Lösung erarbeitet. Wird eine Verpflichtung der Sorgfaltspflichten festgestellt, werden im Anschluss Abhilfemaßnahmen eingeleitet.
Wie wird der wirksame Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund eines Hinweises gewährleistet?
Die Thermondo Group und ihre Gesellschaften schützen hinweisgebende Personen vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund eines Hinweises. Folgende Maßnahmen dienen dem Schutz der hinweisgebenden Person: Bearbeitung aller Hinweise von einem kleinen Kreis ausgewählter Mitarbeitenden, vertrauliche Behandlung von Informationen, Löschung von Meldungen drei Jahre nach Abschluss, Dokumentation und Auswertung aller Fälle im Einklang mit geltenden relevanten Gesetzen, insbesondere zum Datenschutz.
Stand: März 2025