Das neue KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos – 442“
Was gefördert wird
Kauf und Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher
zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- Einbau und Anschluss einer Gesamtanlage, bestehend aus:
- Kauf einer neuen Ladestation (z.B. Wallbox) mit mind. 11 kW Ladeleistung
- Kauf einer neuen PV-Anlage mit mind. 5 kWp Erzeugungsleistung
- Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mind. 5 kWh Speicherkapazität
- Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
- Bidirektionale Ladestationen erhalten zusätzlich zur Förderung einen Innovationsbonus
- alle notwendigen Montage- und Installationsarbeiten
Voraussetzungen für die Förderung
- Alle Teile der Gesamtanlage müssen fabrikneu sein
- gilt nur für Privatpersonen
- Elektroauto muss im Besitz (gekauft oder für mind. 12 Monate geleased) oder zum Zeitpunkt des Antrages bestellt sein
- Wohngebäude muss schon bestehen und vom Antragsteller bewohnt sein
- erzeugter Strom (100% erneuerbare Energie) muss überwiegend für Elektroauto und zum Eigenverbrauch genutzt werden
- ab der Inbetriebnahme muss eine zweckentsprechende Nutzung von mind. 6 Jahren erfolgen. Anderenfalls können die Förderungsmittel nachträglich wieder entzogen werden.
deshalb Förderung nicht möglich für: (www.kfw.de/ausschlussliste)
- einzelne Teile der Gesamtanlage, wie z.B. nur Wechselrichter
- Neubauten vor Einzug
- ausschließlich vermiete Objekte
- Ferien- und Wochenendhäuser
- Eigentumswohnungen
- mehrfache Förderung für ein Wohngebäude
Konditionen
Die Förderung setzt sich ausfolgenden Teilbeträgen zusammen:
- für die Ladestation: 600 € pauschal (1.200€ bei bidirektionaler Ladefähigkeit)
- für die PV-Anlage: 600 € pro kWp, max. 6.000 €
- für den Speicher: 250 € pro kWh, max. 3.000 €
Maximal möglicher Zuschuss: 10.200 €
→ Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen, sowie steuerlichen Förderungen ist nicht möglich
→ Bei Unterschreiten der Gesamtkosten ist eine Förderung ebenfalls nicht möglich
Ablauf
Die Antragsstellung ist ab dem 26.09.2023 möglich
- Im Kundenportal „Meine KfW“ Antrag auf „Solarstrom für Elektroautos“ stellen (Beauftragung darf noch nicht erfolgt sein) (http://www.kfw.de/442-MeineKfW)
- Nach Zusage durch die KfW können die Komponenten bestellt und die Installation beauftragt werden
- Ab März 2024: Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ erbringen:
- Identitätsnachweis
- Daten zur installierten Ladestation, PV-Anlage und Speicher erfassen
- Bestätigung, dass das Vorhaben durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurde
- Rechnungen
- Nachweis über den Besitz eines Elektroautos
- Auszahlung nach abschließender Prüfung durch die KfW
Hinweise
- Es besteht eine Meldepflicht für PV-Anlage und Speicher bei:
- Zuständigen Netzbetreiber
- Finanzamt
- Marktstammdatenregister
- Es besteht eine Meldepflicht für Ladestation bei:
- Netzbetreiber
- Relevante Nachweise zur Einhaltung der Förderungsmaßnahmen sind 10 Jahre aufzubewahren
- Zusatz: Info zu beihilferechtlichen Bestimmungen: kfw.de/442 (unter Downloads)