[Febesol Magazin]

Das neue KfW-Förderprogramm

Darum geht's in Kürze:

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Lesedauer: 2 Minuten

Das neue KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos – 442“

 

Was gefördert wird

Kauf und Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher

zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • Einbau und Anschluss einer Gesamtanlage, bestehend aus:
  • Kauf einer neuen Ladestation (z.B. Wallbox) mit mind. 11 kW Ladeleistung
  • Kauf einer neuen PV-Anlage mit mind. 5 kWp Erzeugungsleistung
  • Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mind. 5 kWh Speicherkapazität
  • Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
  • Bidirektionale Ladestationen erhalten zusätzlich zur Förderung einen Innovationsbonus
  • alle notwendigen Montage- und Installationsarbeiten

Voraussetzungen für die Förderung

  • Alle Teile der Gesamtanlage müssen fabrikneu sein
  • gilt nur für Privatpersonen
  • Elektroauto muss im Besitz (gekauft oder für mind. 12 Monate geleased) oder zum Zeitpunkt des Antrages bestellt sein
  • Wohngebäude muss schon bestehen und vom Antragsteller bewohnt sein
  • erzeugter Strom (100% erneuerbare Energie) muss überwiegend für Elektroauto und zum Eigenverbrauch genutzt werden
  • ab der Inbetriebnahme muss eine zweckentsprechende Nutzung von mind. 6 Jahren erfolgen. Anderenfalls können die Förderungsmittel nachträglich wieder entzogen werden.

deshalb Förderung nicht möglich für: (www.kfw.de/ausschlussliste)

  • einzelne Teile der Gesamtanlage, wie z.B. nur Wechselrichter
  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermiete Objekte
  • Ferien- und Wochenendhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • mehrfache Förderung für ein Wohngebäude

Konditionen

Die Förderung setzt sich ausfolgenden Teilbeträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 € pauschal (1.200€ bei bidirektionaler Ladefähigkeit)
  • für die PV-Anlage: 600 € pro kWp, max. 6.000 €
  • für den Speicher: 250 € pro kWh, max. 3.000 €

Maximal möglicher Zuschuss: 10.200 €

Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen, sowie     steuerlichen Förderungen ist nicht möglich

Bei Unterschreiten der Gesamtkosten ist eine Förderung ebenfalls nicht möglich

Ablauf

Die Antragsstellung ist ab dem 26.09.2023 möglich

  1. Im Kundenportal „Meine KfW“ Antrag auf „Solarstrom für Elektroautos“ stellen (Beauftragung darf noch nicht erfolgt sein) (http://www.kfw.de/442-MeineKfW)
  2. Nach Zusage durch die KfW können die Komponenten bestellt und die Installation beauftragt werden
  3. Ab März 2024: Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ erbringen:
  • Identitätsnachweis
  • Daten zur installierten Ladestation, PV-Anlage und Speicher erfassen
  • Bestätigung, dass das Vorhaben durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurde
  • Rechnungen
  • Nachweis über den Besitz eines Elektroautos
  1. Auszahlung nach abschließender Prüfung durch die KfW

Hinweise

  • Es besteht eine Meldepflicht für PV-Anlage und Speicher bei:
  • Zuständigen Netzbetreiber
  • Finanzamt
  • Marktstammdatenregister
  • Es besteht eine Meldepflicht für Ladestation bei:
  • Netzbetreiber
  • Relevante Nachweise zur Einhaltung der Förderungsmaßnahmen sind 10 Jahre aufzubewahren
  • Zusatz: Info zu beihilferechtlichen Bestimmungen: kfw.de/442 (unter Downloads)
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